Grundlage des Honorars bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Gerne erläutere ich Ihnen im Rahmen eines ersten Gespräches, d.h. vor Beauftragung, die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Auch über die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Honorarvereinbarung berate ich Sie gerne.
Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach dem Umfang sowie der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.
Die Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei maximal 190€ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, wobei der Umfang der Beratung die konkrete Höhe bestimmt. Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.
Sind Sie rechtsschutzversichert, setze ich mich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, hole den Deckungsschutz ein und kläre die Abrechnung.
Finanziell bedürftige Mandanten erhalten unter gewissen Voraussetzungen staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.